Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung können Eigentümer und ausnahmsweise Mieter im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis einen Zuschuss) bis zu 10.000 € erhalten. Dazu zählen zum Beispiel der Umbau von Wohnräumen (behindertengerechter Wohnungszuschnitt), der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa der Rampe für einen Rollstuhlfahrer oder ein Treppenlift).

Bestimmte Voraussetzungen wie z. B. Nachweis der Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertenausweis oder Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahme) sowie gewisse Einkommensgrenzen sind uns nachzuweisen.

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge und nach den dem Landkreis Bayreuth vom Freistaat Bayern zugeteilten und zur Verfügung stehenden Fördermitteln.

Baubeginn
Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach dem Beginn der Maßnahme bzw. der Auftragsvergabe bei der Bewilligungsstelle eingehen.

Hinweis
Nähere Informationen erhalten Sie hier. Wir bitten Sie Detailfragen in einem persönlichen Informationsgespräch rechtszeitig mit uns abzuklären und telefonisch einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.


Notwendige Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind amtliche Vordrucke und weitere Unterlagen erforderlich.


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