Eigenwohnraum (Neubau und Erwerb)

Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm u. a. Zuwendungen für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnraum sowie von Mietwohnraum im Zweifamilienhaus. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt München gewährt zudem im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum zinsgünstige Darlehen. Beide Programme können sowohl einzeln als auch gekoppelt beantragt werden. Bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Einkommen, der angemessenen Größe des Wohnraumes sowie der Eigenmittel und der Tragbarkeit der Belastung sind zu erfüllen.

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge und nach den dem Landkreis Bayreuth vom Freistaat Bayern zugeteilten und zur Verfügung stehenden Fördermitteln.

Baubeginn und Abschluss des Kaufvertrages
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kaufeigenheim, Kaufeigentumswohnung oder für ein Fertighaus geschlossen wird.

Hinweis
Nicht förderfähig ist der Erwerb vorhandenen Wohnraumes unter Verwandten in gerader Linie (Eltern/Schwiegereltern).
Nähere Informationen erhalten Sie hier. Wir bitten Sie Detailfragen in einem persönlichen Informationsgespräch rechtzeitig mit uns abzuklären und telefonisch einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.


Notwendige Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind amtliche Vordrucke und weitere Unterlagen erforderlich.



Formulare und Merkblätter

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