Wohnberechtigungsschein

Termin buchen - Wartezeiten sparen

Wer eine staatlich geförderte Wohnung mieten will, benötigt eine Bescheinigung darüber, dass er berechtigt ist, diese Wohnung zu belegen. Maßgeblich hierfür sind die Größe der Wohnung sowie das Einkommen des/der Antragsstellers/in bzw. des Familienhaushalts.
Wir bitten Sie, die Formulare ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Einkommensnachweisen der letzten zwölf Monate (vor dem Monat der Antragstellung) bei uns einzureichen.

Der Vermieter darf Ihnen die Wohnung nur dann überlassen, wenn Sie ihm vor Einzug die Wohnberechtigungsbescheinigung des Landratsamtes Bayreuth vorlegen. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Ihnen die Wohnung überlassen hat, dem Landratsamt Bayreuth Ihren Namen mitzuteilen. Der Vermieter begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Ihnen die freigewordene Wohnung ohne Wohnberechtigungsbescheinigung zum Gebrauch überlässt.

Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte und noch gebundene Mietwohnung im Landkreis Bayreuth wieder frei wird, hat der Vermieter dies dem Landratsamt Bayreuth unverzüglich schriftlich (auch eMail) oder telefonisch anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Freiwerdens der Mietwohnung mitzuteilen.


Notwendige Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind amtliche Vordrucke und weitere Unterlagen erforderlich.


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