Informationen der Regierung von Oberfranken zur Anlagenüberwachung
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Die IE-Richtlinie wurde am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt.
Sie beinhaltet u. a. Anforderungen zur Überwachung bestimmter Industrieanlagen.
Näheres kann dem nachfolgenden Überwachungsprogramm entnommen werden.
Überwachungsprogramm
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3 - Überwachungsberichte
- Holleis GmbH Tankschutz - Abfallbehandlung Ölrohre
- Holleis GmbH Tankschutz - Abfalllagerung
- Kennametal Produktions GmbH & Co. KG
- KSB AG
- Meyer GbR
- Trompetter Guss GmbH & Co. KG
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG - Abfallbehandlungsanlage
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG - Wertstoffsortierung
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG - Zwischenlager Bodensanierung
Anlage 4
Anlage 5 - Hinweise auf Altbescheide
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.