Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Die IE-Richtlinie wurde am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt. Sie beinhaltet u. a. Anforderungen zur Überwachung bestimmter Industrieanlagen. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet.

Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u. a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen.


Überwachungsprogramm


Anlage 1


Anlage 2


Anlage 3 - Überwachungsberichte


Anlage 4


Anlage 5 - Hinweise auf Altbescheide

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

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