Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)

Die IE-Richtlinie wurde am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt.
Sie beinhaltet u. a. Anforderungen zur Überwachung bestimmter Industrieanlagen.
Näheres kann dem nachfolgenden Überwachungsprogramm entnommen werden.


Überwachungsprogramm


Anlage 1


Anlage 2


Anlage 3 - Überwachungsberichte


Anlage 4


Anlage 5 - Hinweise auf Altbescheide

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

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