Fahrschulwesen

Ein Fahrlehrer der Fahrschüler ausbilden möchte, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden möchte oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Das Landratsamt Bayreuth ist für die Ausstellung von Fahrlehrerscheinen sowie für die Erteilung von Fahrschulerlaubnissen zuständig. Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne unter der nachfolgenden Kontaktinformation weiter.

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