Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Gemäß § 4 StVG hat die Fahrerlaubnisbehörde, zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und –haltern ausgehen, bestimmte Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu ergreifen.

  • 1 – 3 Punkte Vormerkung im Fahreignungsregister
  • 4 – 5 Punkte kostenpflichtige Ermahnung
  • 6 – 7 Punkte kostenpflichtige Verwarnung
  • ab 8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von 6 Monaten

Weitere Informationen bzgl. des Fahreignungsbewertungssystems können Sie folgender Internetseite entnehmen. Ebenfalls erhalten Sie über die Internetseite Informationen über die kostenlose Abfrage Ihres persönlichen Punktestandes
www.kba.de

Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

  • Punkteabzug von einem Punkt bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten
  • Kein Punkteabzug bei Teilnahme bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten

Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird von berechtigten Fahrschulen durchgeführt und die verkehrspsychologische Teilmaßnahme von Inhabern einer Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie.

Ansprechpartner für Fahreignungsseminare im Landkreis Bayreuth:

Fahrschule Jeray
Friedrich-Ebert-Str. 15
95448 Bayreuth

Telefon : (0921) 72 13 88
Fax: (0921) 72 13 89
E-Mail: info@fahrschule-jeray.de 

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