Anordnung von Probezeitmaßnahmen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese – mit Ausnahme der Klassen AM, L und T – auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegen wirken sollen.
Die Führerscheinstellen müssen, gemäß § 2a StVG, bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn der Fahranfänger sich in der Probezeit nicht bewährt. Dies ist dann der Fall, wenn er

  • während der Probezeit gewichtige Verkehrszuwiderhandlungen begangen hat und diese Zuwiderhandlungen durch Bußgeldbescheid bestandskräftig oder durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig festgestellt wurden und 
  • diese Zuwiderhandlungen zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister führen 

Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall um zwei Jahre.

Näheres über Aufbauseminare erfahren Sie bei folgenden Stellen:

Koordinationsstelle:
Fahrschule Jeray
Friedrich-Ebert-Str. 15
95448 Bayreuth

Tel.: 0921 721 388
Fax: 0921 721 389
E-Mail: info@fahrschule-jeray.de

Die Fahrschule Jeray wird Ihnen dann weitere Einzelheiten hinsichtlich der weiteren Fahrschulen, die innerhalb der Ihnen gesetzten Frist ein Aufbauseminar durchführen, nmitteilen.


Fahrschule Vogel GmbH
verantw. Leiter Herr Gerhard Vogel
Bahnhofstr. 17
95448 Bayreuth

Tel.: 09275 3580327
Mobil: 01577 2731966
E-Mail: g-vogel@web.de

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.


Formulare und Merkblätter

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