Begleitetes Fahren mit 17

Ziel

Das begleitete Fahren gibt die Möglichkeit, bereits mit 17 die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Jedoch dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer oder mehreren erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen fahren.

Voraussetzungen der Begleitpersonen

  • Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein.
  • Die Begleitperson darf während des Begleitens nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
  • Die Begleitperson darf im Fahreignungsregister nur einen Punkt haben.

Beantragung

Ein Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren gestellt werden.


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular, welches entweder über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle oder auch online einzureichen ist
  • Beiblatt zum Begleiteten Fahren
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • Unterschriftenblatt
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe
  • Kopien des Ausweises oder Reisepass für jede Begleitperson
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheines für jede Begleitperson (wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt wurde)

Entstehende Kosten

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anzahl der Begleitpersonen.



Formulare und Merkblätter

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