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Begleitetes Fahren mit 17
Ziel
Das begleitete Fahren gibt die Möglichkeit, bereits mit 17 die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Jedoch dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer oder mehreren erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen fahren.
Voraussetzungen der Begleitpersonen
- Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein.
- Die Begleitperson darf während des Begleitens nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
- Die Begleitperson darf im Fahreignungsregister nur einen Punkt haben.
Beantragung
Ein Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular, welches entweder über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle oder auch online einzureichen ist
- Beiblatt zum Begleiteten Fahren
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
- Unterschriftenblatt
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe
- Kopien des Ausweises oder Reisepass für jede Begleitperson
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheines für jede Begleitperson (wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt wurde)
Entstehende Kosten
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anzahl der Begleitpersonen.