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Begleitetes Fahren mit 17
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Um die Sicherheit der Jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Deshalb wurde das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“ gestartet.
Das begleitete Fahren gibt die Möglichkeit, bereits mit 17 die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben. Jedoch dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer oder mehreren erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen fahren.
Begleitpersonen
- Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3) sein.
- Die Begleitperson darf während des Begleitens nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
- Die Begleitperson darf im Fahreignungsregister nur einen Punkt haben.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular, welches über die zuständige Wohnsitzgemeinde einzureichen ist
- Beiblatt zum Begleiteten Fahren
- biometrisches Passbild
- Unterschriftenblatt
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe
- Kopien des Ausweises oder Reisepass für jede Begleitperson
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheines für jede Begleitperson (wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt wurde)
Entstehende Kosten
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anzahl der Begleitpersonen.