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Eignung, ärztliches Gutachten, medizinisch-psychol. Untersuchung (MPU)
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4 oder 5 zur Fahrerlaubnisverordnung vorliegen. Außerdem dürfen Bewerber nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Werden Tatsachen Bekannt, welche Bedenken gegen die Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde, gemäß § 11 FeV zur Vorbereitung von Entscheidungen ein ärztliches Gutachten oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.
Bei Alkohol- oder Drogendelikten gelten die besonderen Vorschriften der §§ 13 und 14 FeV.