Ersatz eines Kartenführerscheines wegen Unbrauchbarkeit oder Änderungen

Ein neuer Kartenführerschein wäre dann notwendig, wenn dieser beschädigt oder nicht mehr lesbar wäre sowie wenn sich Auflagen ändern sollten.
Eine Namensänderung zwecks Heirat ist nicht zwingend vorgeschrieben. Kann man die Namensänderung anhand des Ausweisdokumentes jedoch nicht nachvollziehen, so ist eine Umschreibung empfehlenswert.
Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist erforderlich.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • bisheriger Kartenführerschein

Entstehende Kosten

25,30 Euro

Auf Wunsch kann der neue Kartenführerschein zur Abholung an Ihre Wohnsitzgemeinde übersandt werden.

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