Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen, Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.
Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Hinweis:

Ab 02.08.2021 wurde die Beibringung einer Ortskundeprüfung für Taxen abgeschafft. Als neue Voraussetzung wird für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ein Nachweis der Fachkunde für das Fahrpersonal eingeführt.

Die Erbringung dieses Nachweises der Fachkunde ist aufgrund noch fehlender Ausführungsbestimmungen und festgelegter geeigneter Stellen momentan noch nicht möglich. Ein entsprechender Fahrgastführerschein wird demnach ohne Fachkundenachweis nur für drei Jahre erteilt. Der Nachweis der Fachkunde ist, sobald die Erbringung möglich ist, dann innerhalb eines Jahres zu erbringen. Die Frist wird dann vom Landratsamt Bayreuth den Inhabern mitgeteilt. Die Erteilung des Fahrgastführerscheines erfolgt mit der Auflage, dass diese wieder erlischt, wenn der Nachweis der Fachkunde nicht innerhalb der festgelegten Jahresfrist erbracht wird.


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular, welches über die zuständige Wohnsitzgemeinde einzureichen ist
  • Führerschein (EU-Kartenführerschein)
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
  • ärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Fachkunde (neu am 02.08.2021)

Bei erstmaliger Erteilung und ab 60 Jahren:
Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsdiagnostik (Stresstest, Reaktionstest, Wahrnehmungstest)


Entstehende Kosten

Ersterteilung: 38,80 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro


Formulare und Merkblätter

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