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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis verlängern
Die Antragstellung ist erforderlich bei Inhabern der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
- welche das 50. Lebensjahr vollendet haben.
- vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der bestehenden Fahrerlaubnis.
Der Verlängerungsantrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer, sollte jedoch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit, eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen
Fahrerlaubnis Klassen C1, C1E, C, CE:
- Antragsformular mit den notwendigen Unterlagen, über Wohnsitzgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle einreichen bzw. per Post übersenden
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
- Gutachten eines Augenarztes
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt)
Fahrerlaubnis Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bei Antragstellung)
- bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtl. anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen
Entstehende Kosten
38,80 Euro + 5,10 Euro für Auskunft aus Melderegister
(evtl. zusätzlich Gebühr von 28,60 Euro für Eintrag der Schlüsselzahl 95 nach dem Berufskraftfahrerqualifikationgesetz)