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Geltungsdauer der Fahrerlaubnis verlängern
Die Antragstellung ist erforderlich bei Inhabern der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
- welche das 50. Lebensjahr vollendet haben.
- vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der bestehenden Fahrerlaubnis.
Die Antragstellung sollte 2 Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor Erlöschen der Fahrerlaubnis erfolgen.
Notwendige Unterlagen
Fahrerlaubnis Klassen C1, C1E, C, CE:
- Antragsformular, welches über die zuständige Wohnsitzgemeinde einzureichen ist
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
- Gutachten eines Augenarztes
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt)
Fahrerlaubnis Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bei Antragstellung)
- bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtl. anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen
Entstehende Kosten
38,80 Euro + 5,10 Euro für Auskunft aus Melderegister
(evtl. zusätzlich Gebühr von 28,60 Euro für Eintrag der Schlüsselzahl 95 nach dem Berufskraftfahrerqualifikationgesetz)