Neuerteilung nach Entzug

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. Sie sind somit nicht mehr berechtigt, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Ein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist über Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Die Wohnsitzgemeinde muss immer ein behördliches Führungszeugnis beantragen.

Auskünfte über Ihre Führerscheinakte und Voraussetzungen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis können persönlich unter Vorlage eine Personalausweises nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle eingeholt werden.

Weitere Informationen über die Neuerteilung bzw. weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.


Entstehende Kosten

  • Neuerteilung mit Gutachten: 134,30 €
  • Neuerteilung ohne Gutachten: 104,30 €

Formulare und Merkblätter

Seitenanfang