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Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
Der Deutsche Bundestag hat die Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t und 7,5 t (einschließlich Fahrzeugkombinationen) der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes geschaffen.
Voraussetzung für die Erteilung
- 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Ausbildung nach § 2 der VO und Prüfung nach § 3 der VO
- Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, eines anerkannten Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks oder einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes
Ausbildungsumfang
- sechs Einheiten zu je 45 Minuten
Prüfungsumfang
- Prüfungszeit 60 Minuten, mindestens 45 Minuten reine Fahrzeit
Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle.
Notwendige Unterlagen
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung
Entstehende Kosten
27,60 Euro