Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge

Der Deutsche Bundestag hat die Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t und 7,5 t (einschließlich Fahrzeugkombinationen) der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes geschaffen.

Voraussetzung für die Erteilung

  • 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Ausbildung nach § 2 der VO und Prüfung nach § 3 der VO
  • Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, eines anerkannten Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks oder einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes 

Ausbildungsumfang

  • sechs Einheiten zu je 45 Minuten

Prüfungsumfang 

  • Prüfungszeit 60 Minuten, mindestens 45 Minuten reine Fahrzeit

Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle.


Notwendige Unterlagen

  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung

Entstehende Kosten

27,60 Euro

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