Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

Umgeschrieben werden Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 26 FeV).
Eine Umschreibung ist möglich während des Dienstverhältnisses oder aufgrund einer Bescheinigung für welche Klassen von Kraftfahrzeugen Ihnen diese Erlaubnis erteilt war.
Falls ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt wurde ist es erforderlich, dass bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift angefordert wird.


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular, welches über die zuständige Wohnsitzgemeinde einzureichen ist
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • Dienstführerschein (Original oder beglaubigte Kopie) oder Bescheinigung über früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz

Entstehende Kosten

Gebühr: 38,80 € + 5,10 € für Auskunft aus Melderegister


Formulare und Merkblätter

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