Änderung Halterdaten

Notwendige Unterlagen

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks

  • gültiger geänderter Personalausweis oder 
  • Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (falls Sie noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk

  • gültiger geänderter Personalausweis oder 
  • Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Kennzeichenwechsel oder falls Sie noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr. - 7stelliger Code)
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen geändert werden sollen)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (nur falls sich Ihre Bankverbindung ändert)
  • ggf. Vollmacht

Änderung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer dem neuesten Stand entsprechen, daher ist es erforderlich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) unverzüglich berichtigen zu lassen.

  • gültiger geänderter Personalausweis oder 
  • Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Bericht über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht

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