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Änderung Halterdaten
Notwendige Unterlagen
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks:
- gültiger geänderter Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (falls Sie noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk:
- gültiger geänderter Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Kennzeichenwechsel oder falls Sie noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nr. - 7stelliger Code)
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung
- Die bisherigen Kennzeichen dürfen seit 01.01.2015 beibehalten werden, falls sie trotzdem neue möchten, müssen die Kennzeichen vorgelegt werden
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (nur falls sich Ihre Bankverbindung ändert)
- ggf. Vollmacht
Änderung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung:
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer dem neuesten Stand entsprechen, daher ist es erforderlich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) unverzüglich berichtigen zu lassen.
- gültiger geänderter Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht über gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht