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Feinstaubplaketten
Die Benutzung von Kraftfahrzeugen in ausgewiesenen Umweltzonen wird entsprechend einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz eingeschränkt. Die Plaketten werden von der Zulassungsbehörde, den AU-Werkstätten und den Überwachungsorganisationen ausgegeben.
Bei den Zulassungsbehörden werden dafür 5,00 € erhoben.
Notwendige Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Entstehende Kosten
Die Kosten für die Ausgabe einer Feinstaubplakette betragen 5,00 €.