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Rote Kennzeichen
Gemäß § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann ein rotes Dauerkennzeichen an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt werden.
Es ist ein Fahrtennachweisbuch zu führen.
Rote Kennzeichen werden zur betrieblichen Verwendung zugeteilt, eine Überlassung an Dritte ist untersagt.
Rote Dauerkennzeichen werden befristet ausgegeben.
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
(bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter) - aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
(bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter) - aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder über das Internet (www.kba.de) zu beantragen
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug von eingetragenen Firmen im Registergericht beim Amtsgericht
- Nachweis über Stellplätze (z.B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für „rote Kennzeichen“ (7-stelliger Code)