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Umkennzeichnungen
Ist ein oder sind beide Kennzeichen durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen, so ist bei der Zulassungsbehörde unverzüglich ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Notwendige Unterlagen
Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch des Halters ohne Verlust oder Diebstahl:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- Bericht über gültige Hauptuntersuchung
Umkennzeichnung eines Fahrzeuges wegen Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- noch vorhandenes Kennzeichen
- Bericht über gültige Hauptuntersuchung
- Polizeibericht
- ggf. Vollmacht