Umschreibung oder Wiederzulassung von Kfz

Soll ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zugelassen werden, ist ab 01.03.2007 zu beachten, dass die Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz (Landkreis Bayreuth, Stadt Bayreuth oder Landkreis Kulmbach) möglich ist.

Sie können sich Ihr Wunschkennzeichen via Internet aussuchen und reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Dienst.


Notwendige Unterlagen

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Hinweis:
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einem 7-stelligen alphanumerischen Code für alle Arten von Kennzeichen zwingend erforderlich.

 



Formulare und Merkblätter

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