Zulassung von Fahrzeugen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§ 21 StVZO)
- Kaufvertrag
- Rechnung
- Nachweis über die bezahlte Umsatzsteuer (kann auch hier abgegeben werden)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. - 7-stelliger Code))
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- komplette ausländische Fahrzeugpapiere. Falls es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt wurden, eine Bestätigung vom Hersteller oder vom Fahrzeugimporteur. Diese muss enthalten, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das keinerlei Fahrzeugpapiere beantragt wurden (weder in Deutschland noch in einem anderen Land).
- Kennzeichen, wenn noch zugelassen
- Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
- Bericht über gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht
Hinweis:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung II (ausländischer Fahrzeugbrief) ist der Antragsteller verpflichtet, auf seine Kosten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des betreffenden EU-Staates einzuholen.