Bahnrecht

Im Rahmen des Vollzugs des Eisen- und Bahn- und Seibahnrechtes erteilt das Landratsamt Bayreuth Genehmigungen für den Betrieb von Seilbahnen und Schleppliften.


Notwendige Unterlagen

Bau- und Betriebsgenehmigungen von Seilbahnen und Schleppliften:

  • Antrag (formlos)
  • Betriebsbeschreibung
  • Lagepläne
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Weiterführungsgenehmigung:

  • formloser Antrag
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit 

Entstehende Kosten

Gebührenhöhe abhängig von der Größe der Anlage und vom Verwaltungsaufwand.

Seitenanfang