Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Bahnrecht
Im Rahmen des Vollzugs des Eisen- und Bahn- und Seibahnrechtes erteilt das Landratsamt Bayreuth Genehmigungen für den Betrieb von Seilbahnen und Schleppliften.
Notwendige Unterlagen
Bau- und Betriebsgenehmigungen von Seilbahnen und Schleppliften:
- Antrag (formlos)
- Betriebsbeschreibung
- Lagepläne
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Weiterführungsgenehmigung:
- formloser Antrag
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Entstehende Kosten
Gebührenhöhe abhängig von der Größe der Anlage und vom Verwaltungsaufwand.