Verkehrssicherheit und Dauerbeschilderung

Allgemeines:

Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.

Der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte ist Ansprechpartner und Berater für alle Bürger, die Probleme und Sorgen mit der Verkehrssicherheit haben. Es können Anträge oder Anregungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gestellt werden.

Das Auf- und Abbauen von Verkehrszeichen, der Dauerbeschilderung im Zuge der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen von der Verkehrsrechtsbehörde anzuordnen.

Der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte beim Landratsamt steht auch den kreisangehörigen Gemeinden und Städten als Berater zur Verfügung

Antragstellung

  • Bürger
  • Gemeinden

Was wird benötigt:

  • Formloser Antrag mit kurzer Begründung
  • Beschreibung der gewünschten Maßnahme
  • Lageplan mit Kennzeichnung des gewünschten Standortes
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