Luftrecht

Im Rahmen dieser Aufgabe wird bei der Genehmigung von Modellflugplätzen, Lande- und Startplätzen für Hängegleiter und Hubschrauberlandeplätzen mitgewirkt.
Sachstandsauskünfte können nur erteilt werden, soweit Belange des Landratsamtes Bayreuth tangiert werden.


Notwendige Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich (Einreichung beim Luftamt Nordbayern).

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