Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige
Die Ausnahmegenehmigung kann nur für das Gebiet des Landkreises Bayreuth erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.
Entstehende Kosten
Gebühr: 30,00 € pro Fahrzeug