Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige

Die Ausnahmegenehmigung kann nur für das Gebiet des Landkreises Bayreuth erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt.


Entstehende Kosten

Gebühr: 30,00 € pro Fahrzeug



Formulare und Merkblätter

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