Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Personenbeförderungsrecht
Personenbeförderungsrecht (ohne Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung)
- Erteilung von Erlaubnissen für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Ausflugsfahrten mit Pkw
- Festlegung des Beförderungsentgelts für Taxen
Notwendige Unterlagen
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Pkw oder Pkw-Kombi mit bis zu 8 Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes) im Rahmen des Betriebs eines Taxi- und/oder Mietwagen- und/oder Ausflugsfahrtenunternehmens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Sachkundenachweis)
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Entstehende Kosten
Die Kostenerhebung erfolgt nach dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die Kostenhöhe ist demzufolge einzelfallbezogen.