Personenbeförderungsrecht

Personenbeförderungsrecht (ohne Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung)

  • Erteilung von Erlaubnissen für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Ausflugsfahrten mit Pkw
  • Festlegung des Beförderungsentgelts für Taxen

Notwendige Unterlagen

Mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Pkw oder Pkw-Kombi mit bis zu 8 Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes) im Rahmen des Betriebs eines Taxi- und/oder Mietwagen- und/oder Ausflugsfahrtenunternehmens sind folgende Unterlagen vorzulegen:  

  • Nachweis der fachlichen Eignung (Sachkundenachweis)
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Entstehende Kosten

Die Kostenerhebung erfolgt nach dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die Kostenhöhe ist demzufolge einzelfallbezogen.


Formulare und Merkblätter

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