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Schwertransporte
Erlaubniserteilung und Erteilung von Ausnahmen für Großraum- und Schwerverkehr
Notwendige Unterlagen
Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO
(bereits das Fahrzeug überschreitet die durch die StVO und die StVZO festgelegten Maße und Gewichte):
- Antragstellung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Antragsvordrucks
- Ausnahmegenehmigung des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums nach § 70 StVZO und TÜV-Gutachten
Bei Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 i. V. m. § 22 StVO
(das Fahrzeug entspricht den zulässigen Maßen und Gewichten; die zulässigen Maße und Gewichte werden durch die Ladung überschritten):
- Antragstellung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruckes
Entstehende Kosten
Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO:
- Gebühr für Einzelerlaubnisse: 10,20 € bis 767,00 €
- Gebühr für Dauererlaubnis: 10,20 € bis 767,00 €
Bei Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 i. V. m. § 22 StVO:
- Gebühr für Einzelausnahme: 10,20 € bis 767,00 €
- Gebühr für Dauerausnahme: 10,20 € bis 767,00 €