Schwertransporte

Erlaubniserteilung und Erteilung von Ausnahmen für Großraum- und Schwerverkehr


Notwendige Unterlagen

Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO
(bereits das Fahrzeug überschreitet die durch die StVO und die StVZO festgelegten Maße und Gewichte): 

  • Antragstellung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Antragsvordrucks
  • Ausnahmegenehmigung des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums nach § 70 StVZO und TÜV-Gutachten 

Bei Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 i. V. m. § 22 StVO
(das Fahrzeug entspricht den zulässigen Maßen und Gewichten; die zulässigen Maße und Gewichte werden durch die Ladung überschritten): 

  • Antragstellung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruckes

Entstehende Kosten

Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO:

  • Gebühr für Einzelerlaubnisse: 10,20 € bis 767,00 €
  • Gebühr für Dauererlaubnis: 10,20 € bis 767,00 € 

Bei Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 i. V. m. § 22 StVO:

  • Gebühr für Einzelausnahme: 10,20 € bis 767,00 €
  • Gebühr für Dauerausnahme: 10,20 € bis 767,00 €

Formulare und Merkblätter

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