Baustellensicherung (Landkreis)

Das Auf- und Abbauen von Verkehrszeichen, sowie die Sperrung oder sonstige Benutzung der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen zur Durchführung von Baumaßnahmen, ist von der Verkehrsrechtsbehörde anzuordnen.
Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen vor Baubeginn erfolgen.


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Vordruck
  • Lageplan mit genauer Einzeichnung des Bauortes und der Baustrecke
  • Aufmaßskizze
  • ggf. Übersichtslageplan mit Darstellung der erforderlichen Umleitungsstrecke

Entstehende Kosten

Gebühr: 10,20 € bis 767 € je nach Art und Dauer der Maßnahme


Formulare und Merkblätter


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