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Baustellensicherung (Landkreis)
Das Auf- und Abbauen von Verkehrszeichen, sowie die Sperrung oder sonstige Benutzung der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen zur Durchführung von Baumaßnahmen, ist von der Verkehrsrechtsbehörde anzuordnen.
Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Vordruck
- Lageplan mit genauer Einzeichnung des Bauortes und der Baustrecke
- Aufmaßskizze
- ggf. Übersichtslageplan mit Darstellung der erforderlichen Umleitungsstrecke
Entstehende Kosten
Gebühr: 10,20 € bis 767 € je nach Art und Dauer der Maßnahme