26.01.2021

15-Kilometer-Regel bayernweit außer Vollzug

Das entscheidet der Verwaltungsgerichtshof

Mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Januar 2021) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots nach § 25 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV vorläufig außer Vollzug gesetzt. Heißt: Die 15-Kilometer-Regel gilt für Bürgerinnen und Bürger derartiger Hotspots nicht mehr. 

Der Landkreis Bayreuth befindet sich schon seit dem 21. Januar unter dem Inzidenzwert von 200 und wäre auch ohne das Urteil aus München auf eine Befreiung von der 15-Kilometer-Regel zugesteuert. 

Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt machte.

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