01.12.2020

Maskenpflicht und Alkoholverbot aufgehoben

Keine festgelegten Plätze mehr im Landkreis

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth zur Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze, die auf der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung basierte, ist mit dem 30. November ausgelaufen. Auch nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die ab heute gilt, gibt es weiterhin die Möglichkeit, stark frequentierte öffentliche Plätze auszuweisen.

Aufgrund der Beobachtungen des Personenaufkommens im November und der Auswirkungen des verlängerten Lockdowns sowie unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Witterung wird derzeit jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von einer neuerlichen Festsetzung solcher Plätze abgesehen. Auf den bislang festgesetzten Plätzen in den Städten Pegnitz, Pottenstein und Bad Berneck gilt daher ab heute keine Maskenpflicht und auch kein zeitweises Alkoholverbot mehr. Die Lage wird durch das Landratsamt Bayreuth, die Kommunen und die Polizei allerdings weiterhin beobachtet, um nötigenfalls erneut rechtliche Anordnungen zu treffen.

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