27.08.2021

Auffrischungsimpfungen in Stadt und Landkreis ab dem 31. August

Terminvergabe ab 30. August für bestimmten Personenkreis möglich

Auffrischungsimpfungen sind in Stadt und Landkreis Bayreuth ab Dienstag, dem 31. August 2021, für eine bestimmte Personengruppe möglich. Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 80 Jahre alt sind und deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt, können sich von da an im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule (JKR) die dritte Impfung gegen das Coronavirus geben lassen.

Auch Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, deren zweite Impfung mindestens ein halbes Jahr zurückliegt, sind für eine Auffrischungsimpfung berechtigt. Diese werden gebeten, einen Beschäftigungsnachweis mit ins Impfzentrum zu bringen. Ebenso erhalten Bürgerinnen und Bürger mit Immunschwäche/Immunsuppression – bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises und einer mindestens sechs Monate zurückliegenden Zweitimpfung – Zugang zu einer Auffrischungsimpfung.

Wichtig hierbei: Es ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren, um die Berechtigung für die Auffrischungsimpfung vorab prüfen und diese koordinieren zu können. Die Terminvergabe erfolgt über die Impfhotline (0921/728-700), die montags bis freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr erreichbar ist, ab Montag, 30. August 2021. Bei Bedarf haben Impflinge die Möglichkeit, mit maximal einer Begleitperson im Impfzentrum zu erscheinen.

Auffrischungsimpfungen werden ausschließlich im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule angeboten – am Impfstand an der Maximilianstraße sind diese nicht möglich.

Unabhängig von der Auffrischungsimpfung bleibt das terminlose Impfangebot für Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum an der JKR bestehen.

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