18.03.2020

Ergänzender Hinweis zum Veranstaltungsverbot

Beerdigungen

Mit Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.03.2020 wird geregelt, dass auch kirchliche Veranstaltungen grundsätzlich vom Veranstaltungsverbot umfasst sind.

Da Beerdigungen weiterhin stattfinden müssen, sind Beisetzungen auf den engsten Familienkreis unter Einhaltung der bekannten Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) zu begrenzen; die Abhaltung von Trauergottesdiensten in Kirchen ist nicht gestattet. Eine Beantragung einer Ausnahme für die Beerdigung auf dem Friedhof ist aufgrund der Allgemeinverfügung nicht erforderlich. Von Beileidsbekundungen am Grab ist Abstand zu nehmen.

Im Übrigen wurden die Hotline (0921/728-700) sowie die FAQs auf der Internetseite des Landratsamtes Bayreuth erweitert. Hier sind Antworten zu medizinischen sowie zu Fragen zur Allgemeinverfügung bezüglich der Öffnung von Gewerbebetrieben, Gaststätten und zur Abhaltung von Veranstaltungen zu erhalten.

In der aktuellen Situation sollten grundsätzlich nur unaufschiebbare Angelegenheiten im Landratsamt erledigt werden.

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

 

 

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