08.08.2017

Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage

"Mariä Himmelfahrt"

Feiertagsregelung „Mariä Himmelfahrt“

In bayerischen Gemeinden ist nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage „Mariä Himmelfahrt“ dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung dieser Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.

Im Landkreis Bayreuth handelt es sich dabei um die Städte Hollfeld, Pegnitz, Pottenstein und Waischenfeld und die Gemeinden Ahorntal, Aufseß, Fichtelberg, Kirchenpingarten, Mehlmeisel, Plankenfels.

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