05.02.2018

Mikrozensus 2018

Interviewer ganzjährig unterwegs

Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt.
 
Heuer findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, ermittelt.
 
Der Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der zu zahlenden Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
 
In Bayern werden bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte befragt.
 
Das  Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
 
Datenschutz und Geheimhaltung sind, so das Landesamt, umfassend gewährleistet. Auch die  Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

 

Seitenanfang