07.06.2017

Sonnwendfeuer - Abfälle nicht verbrennen

Derzeit hohe Waldbrandgefahr - bei Bedenken mit Gemeinde und Feuerwehr klären, ob Verschiebung oder Absage nicht besser

Jährlich um den 21. Juni wird nach einem alten Brauchtum das Sonnwend- oder Johannisfeuer entzündet. Auch in unserer Region wird vielerorts dieser Jahrhunderte alte Brauch gefeiert. Die Veranstaltungen dienen der Brauchtumspflege ebenso wie der Geselligkeit. Leider werden Sonnwendfeuer gelegentlich auch zur Abfallbeseitigung genutzt. So wurde in den vergangenen Jahren beispielsweise lackiertes bzw. imprägniertes Holz, Autoreifen und Möbelteile verbrannt. Durch das Verbrennen dieser Abfälle entstehen gesundheitsschädliche und gefährliche Stoffe. Die Teilnehmer dieser Feste, darunter natürlich auch Kinder, müssen diese Schadstoffe dann einatmen. Sonnwendfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen anzumelden. Da der öffentliche Charakter eines Sonnwendfeuers wesentlicher Bestandteil des Brauchtums ist, darf nicht in jedem Garten ein Sonnwendfeuer entzündet werden.

Verbrennen von Abfällen generell unzulässig
Bei der Sammlung von Materialien für das Feuer ist die Versuchung groß, behandeltes Holz und behandelte Holzabfälle (z.B. Böden, Fensterrahmen, Furniermöbelteile, Holzzäune, Spanplatten und Paletten) sowie andere Abfälle (z.B. Dämmstoffe, Reifen, Plastiksäcke und -folien) zur Feuerstelle zu bringen. Daher muss der Veranstalter darauf achten, dass nur unbehandeltes Holz (z.B. direkt aus dem Wald bzw. Abschnittholz aus dem Sägewerk) eingesammelt und verbrannt wird.

Illegale Ablagerungen von Abfällen sollten sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden, damit sie strafrechtlich verfolgt werden können. Dabei droht dem Übeltäter ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere
Um zu verhindern, dass das Sonnwendfeuer für (brütende) Vögel und Kleintiere (z.B. Igel) zur tödlichen Falle wird, sollte das Material zum Verbrennen erst möglichst kurzfristig (max. 14 Tage vorher) aufgehäuft werden. Das verhindert, dass die Tiere den Haufen als Unterschlupfmöglichkeit oder Brutstätte nutzen. Schon länger liegende Haufen sollten vor dem Abbrennen umgeschichtet werden.

Sonnwendfeuer Abfall
So bitte nicht! Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
(Fotoquelle: Landratsamt Bayreuth)

Achtung: Derzeit besteht eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Bei Bedenken klären Sie bitte mit Ihrer Gemeinde und Vertretern der örtlichen Feuerwehr, ob eine Verschiebung oder als letztes Mittel eine Absage in Erwägung gezogen werden soll.

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