05.01.2017

Sperrmüll

Ab sofort kostenfreie Selbstanlieferung ohne Bescheinigung

Keine Bescheinigung zur Selbstanlieferung von Sperrmüll mehr erforderlich

Ab sofort ist die bisher erforderliche Sperrmüllbescheinigung zur kostenfreien Selbstanlieferung bei der Müllumladestation Bayreuth nicht mehr notwendig. Stattdessen gibt es eine direkte Vorkontrolle und Sichtung der Anlieferung durch das Personal der Abgabestelle.

Zum Sperrmüll gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind. Diese bestehen aus Holz, Kunststoff oder Naturmaterialien und werden i.d.R. bei einem Umzug mitgenommen.

Weniger Aufwand für den Bürger
Künftig entfallen die Wege zur Beschaffung der Bescheinigung zur kostenlosen Sperrmüll-Selbstanlieferung. Alle Bürger und Bürgerinnen können mit der tatsächlichen Ladung direkt zur Müllumladestation fahren und müssen nicht mehr vorher überlegen, welche Gegenstände in welchem Umfang in den Kofferraum oder auf den Anhänger passen und wie oft sie zur Entsorgung der Gegenstände fahren müssen. Die Müllumladestation Bayreuth befindet sich in der Weiherstraße 39 und hat Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr geöffnet - nach Wochenfeiertagen (außer Karsamstag) auch an darauffolgenden Samstagen von 8 bis 12 Uhr.

Direkte Vorkontrolle der Sperrmüll-Selbstanlieferung
Die Vorkontrolle der Anlieferungen kann unterschiedliche Konsequenzen haben:
• Bei ordnungsgemäßer Anlieferung von haushaltstypischem brennbaren Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen übernimmt der Landkreis Bayreuth die Entsorgungskosten.
• Enthält die Anlieferung brennbaren Sperrmüll als auch Restmüll und/oder Bau- und Renovierungsabfälle in voneinander trennbarer Form (z. B. Möbel auf einem Anhänger, Restmüllsäcke und Laminat im Kofferraum), trägt der Anlieferer die Kosten für den Restmüll bzw. die Bau- und Renovierungsabfälle selbst (z. B. Pauschalgebühr). Die Kosten für den brennbaren Sperrmüll übernimmt der Landkreis.

• Bei Sperrmüllanlieferungen mit großem Restmüllanteil bzw. Bau- und Renovierungsabfällen sowie gemischten Anlieferungen, bei denen die Abfälle nicht eindeutig voneinander trennbar sind, wird die gesamte Anlieferung verwogen und der Anlieferer trägt die Kosten komplett.

Bei Anlieferungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,8 t Gesamtgewicht ist folgendes zu beachten:
• Anlieferungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,8 t Gesamtgewicht sind kostenpflichtig, davon ausgenommen sind lediglich Möbelhäuser und Entrümpler (Kleinunternehmen), die im Kundenauftrag handeln und den Sperrmüll kostenlos (außer Transportkosten) für gebührenzahlende Landkreisbewohner anliefern (Nachweis erforderlich).
• Anlieferungen in Containern sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Elektroaltgeräte und metallischer Sperrmüll
Elektroaltgeräte und metallischer Sperrmüll können wie bisher ebenfalls ohne Bescheinigung bei den entsprechenden Abgabestellen angeliefert werden.

Weitere Informationen und häufige Fragen und Antworten zum Thema Sperrmüllentsorgung finden Sie hier .

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