09.03.2021

Zur Arbeit der Bauordnungsbehörde im Landratsamt

Stellungnahme von Landrat Florian Wiedemann

Zu den im Rahmen des „Digitalen Bayreuther Bauerntages“ geäußerten Vorwürfen gegenüber der Bauabteilung des Landratsamtes nimmt Landrat Florian Wiedemann wie folgt Stellung:

„Die Themen rund ums Bauen sind sehr emotional besetzt. Daher bin ich froh, dass wir nach einer von mir angestoßenen Umstrukturierung in der Bauabteilung sehr gut aufgestellt sind und ausgesprochen motivierte Mitarbeiter haben, die weit mehr leisten als das zu erwarten wäre; dies alles vor dem Hintergrund der Pandemie, die viele zusätzliche Herausforderungen für das Landratsamt mit sich bringt.
Gerade in den letzten Monaten sind – wohl auch als Gegenreaktion auf die wiederholt negativen Aussagen in den Medien – der Bauordnungsbehörde zahlreiche positive Meldungen hinsichtlich der Bürgerfreundlichkeit und schnellen reibungslosen Bauantragsbearbeitung zugegangen.
Tatsache ist, dass sich die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen in den allermeisten Fällen deshalb verzögert, weil die vorgelegten Bauantragsunterlagen unvollständig oder gar teilweise unbrauchbar sind. Die Folge sind oft zeitintensive Nachforderungen von Unterlagen.
Neben der eigentlichen baurechtlichen Würdigung ist, gerade bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben, die häufig im sogenannten bauplanungsrechtlichen Außenbereich verwirklicht werden sollen, eine Vielzahl an Fachstellen zu beteiligen (z.B. Wasserwirtschaftsamt, Naturschutz, Veterinärwesen, Immissionsschutz, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten etc.). Von dort werden häufig weitere Unterlagen und Ergänzungen gefordert und Auflagen für notwendig erachtet.“


Beispielhaft sei ein aktuelles gewerbliches Bauvorhaben im Landkreis genannt:
Hier wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung mit den Bauarbeiten für eine größere gewerbliche Baumaßnahme begonnen – dies auf einer Fläche, welche in einem wasser- und teils naturschutzfachlich sensiblen Bereich liegt. Immissionsschutzfachliche Problemstellungen taten sich ebenfalls auf.
Ein Tätigwerden des Bauamts war unvermeidlich, auch um den Bauherrn vor weiterem Schaden zu bewahren. Die Bauaufsichtsbehörde bot umfangreiche Beratungsgespräche und Hilfestellungen sowohl vor Ort als auch im Landratsamt an und ging damit weit über die eigentlichen Aufgaben der Behörde hinaus.
Leider wurde die geltende Rechtslage wiederholt nicht anerkannt und den behördlichen Empfehlungen nur zögernd gefolgt. Dadurch ergeben sich nun Zeitverzögerungen für den weiteren Fortschritt der Baumaßnahme, für die das Landratsamt nicht verantwortlich ist.

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