Datenschutzerklärung

Die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier:
 

https://www.landkreis-bayreuth.de/dsgvo-ehrenamt/

 


Hinweis:

Die betroffene Organisation / der betroffene Verein, in dem die / der Ehrenamtliche tätig ist, wird mit dem Absenden des Antrages automatisch über diesen Antrag informiert. Der Verein hat nach dessen Prüfung das Recht, der Ausstellung der Ehrenamtskarte wegen nicht vorhandener Voraussetzungen zu widersprechen.


Antrag auf Ausstellung der Bay. Ehrenamtskarte

Der Landkreis Bayreuth hat die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen und möchte sich so bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken. Das Ehrenamt ist keineswegs selbstverständlich und äußerst wichtig, denn es hält die Gesellschaft zusammen, macht sie stark und lebendig. Bürgerinnen und Bürger, die sich auf diese Weise uneigennützig für das Gemeinwohl einbringen, erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen, z. B. beim Besuch von Museen, Schlössern und Schwimmbädern genauso wie Rabatte in Geschäften oder anderweitig verbilligte Eintritte. Die Ehrenamtskarte gilt gegenseitig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sie bereits eingeführt haben.


Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, die goldene unbegrenzt.

Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind:

  • wohnhaft im Landkreis Bayreuth
  • Mindestalter: 16 Jahre (Antragstellung 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze möglich)
  • freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich.Ein angemessener Kostenersatz von max. 2.400 Euro pro Jahr ist zulässig
  • mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte:

  • Inhaber einer Jugendleiterkarte ("Juleica")
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben sowie Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Hinweis:
Die Übersendung des unterschriebenen Formulars ist nicht erforderlich.


Antrag auf Ausstellung der Bay. Ehrenamtskarte

Persönliche Daten des Antragstellers:
Angaben zur Organisation / des Vereins, in der die / der Ehrenamtliche tätig ist:
Weitere Vereinstätigkeit:
Weitere Vereinstätigkeit

Antrag auf Ausstellung der Bay. Ehrenamtskarte

Angaben zur Ausstellung einer Ehrenamtskarte:
Angaben für die Ausstellung der blauen Ehrenamtskarte
Angaben zur Verlängerung der blauen Ehrenamtskarte