Die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier:
https://www.landkreis-bayreuth.de/dsgvo-ehrenamt/
Hinweis:
Die betroffene Organisation / der betroffene Verein, in dem die / der Ehrenamtliche tätig ist, wird mit dem Absenden des Antrages automatisch über diesen Antrag informiert. Der Verein hat nach dessen Prüfung das Recht, der Ausstellung der Ehrenamtskarte wegen nicht vorhandener Voraussetzungen zu widersprechen.
Der Landkreis Bayreuth hat die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen und möchte sich so bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken. Das Ehrenamt ist keineswegs selbstverständlich und äußerst wichtig, denn es hält die Gesellschaft zusammen, macht sie stark und lebendig. Bürgerinnen und Bürger, die sich auf diese Weise uneigennützig für das Gemeinwohl einbringen, erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen, z. B. beim Besuch von Museen, Schlössern und Schwimmbädern genauso wie Rabatte in Geschäften oder anderweitig verbilligte Eintritte. Die Ehrenamtskarte gilt gegenseitig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sie bereits eingeführt haben.
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, die goldene unbegrenzt.
Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind:
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte:
Hinweis: Die Übersendung des unterschriebenen Formulars ist nicht erforderlich.
Hinweis: Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist frühestens 90 Tage vor der Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Bitte beachten Sie: Die Aushändigung erfolgt nicht vor der Vollendung des 16. Lebensjahres!
Sie können die Ehrenamtskarte ab 90 Tage vor dem Ablauf verlängern. Rückwirkend kann die Ehrenamtskarte innerhalb eines Jahres nach dem Ablauf neu verlängert werden.