Aufgaben:
- Schulaufsicht über die Volksschulen
- Fachaufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitungen und das pädagogische Personal
- Dienstaufsicht über die Lehrkräfte einschließlich dienstlicher Beurteilung
- Klassenbildung und Lehrerzuweisung
- Planung und Ordnung des Unterrichtswesens
- Beratung und Fortbildung der Schulleitungen und der Lehrkräfte
- Vollzug der Schulordnung
(Hinweis: Die Schulaufsicht über die Förderschulen wird durch die Regierung von Oberfranken ausgeübt)
Detailinformationen finden Sie hier: www.schulamt-bayreuth.de