Brennbarer Sperrmüll

Beispiele:

Möbel, Matratzen, Transportbehältnisse (leer), Teppich, PVC-Boden, Balkon- und Gartenmöbel

Beachten Sie bitte:

Zum Sperrmüll gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind.

Brennbare Sperrmüllgegenstände sind beweglich (nicht fest mit dem Haus verbunden, d.h. werden beim Umzug mitgenommen) und wie ihr Name schon sagt brennbar (überwiegend aus Holz, Kunststoff oder Naturmaterialien; nicht aus Metall, Keramik, Stein, Glas etc.).

Gegenstände, die sowohl aus brennbaren als auch aus metallischen Anteilen bestehen, müssen so gut wie möglich getrennt werden. Sollte dies nicht komplett möglich sein, muss der Entsorgungsweg gemäß dem überwiegenden Materialanteil gewählt werden.

Brauchbare und gut erhaltene Möbel, Sportgeräte, Spielzeug etc. bitte nicht zum Sperrmüll geben, sondern lieber einem Gebrauchtwarenkaufhaus spenden. Diese bieten bei großen Gegenständen teilweise auch einen Abholservice an!

Annahmestellen:


Entsorgungs-/Verwertungsweg

  • Sperrmüll
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