Abfallgebühren

Die Abfallgebühren sind abhängig von der Größe des Restmüllgefäßes, wobei ein nach Haushaltsgrößen gestaffeltes Mindestvolumen (10 Liter pro Person und Woche) vorgeschrieben ist. Für die Haushaltsgröße sind die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen maßgeblich.

Doch nicht nur die Abfuhr des Restmülls wird durch die Abfallgebühren gedeckt. Leistungen wie die Sammlung und Entsorgung von Sperrmüll, Problemmüll, Elektroaltgeräten und Wertstoffen, die Abfallberatung, der Austausch von Müllgefäßen sowie Bau- und Betriebskosten für notwendige Entsorgungsanlagen sind durch diese Gebühren abgegolten - für eine umweltgerechte, nachhaltige Abfallentsorgung, die wir gerne für Sie übernehmen.

Größe der Restmülltonne Max. zulässige Personenzahl Jahresgebühr inkl. Biotonne* Jahresgebühr bei Eigenkompostierung
60 Liter 3 156,00 € 140,40 €
80 Liter 5 208,00 € 187,20 € 
120 Liter 7 312,00 € 280,80 €
240 Liter 14 624.00 € 561,60 €
1.100 Liter 55 2860,00 € 2.574,00 €

* Eigenkompostierer erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung von 10 %.

Pro angefangene 120 Liter Restmüllvolumen werden 120 Liter Biotonnenvolumen zur Verfügung gestellt.

Und wenn’s mal mehr ist, dann können in den Gemeindeverwaltungen Restmüll- bzw. Bioabfallsäcke erworben werden.

Gebühren für zusätzliche Abfallsäcke:  
Restmüllsäcke 3,00 €
Bioabfallsäcke 3,00 €

Von den dualen Systemen wird eine gebührenfreie Gelbe Tonne (240 Liter) zur Erfassung von Verkaufsverpackungen zur Verfügung gestellt. Eine Beantragung etc. ist nur direkt über die die Rufnummern 0921 / 9305 702 oder 0921 / 9305 706 möglich.


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