Bezahlung mit SEPA-Lastschrifteinzug

Abfallgebühren können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug bezahlt werden. Abbuchungen müssen vom Konto des Grundstückseigentümers erfolgen.

Änderungen der Bankverbindung müssen dem Landratsamt schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entstehen durch Stornobuchungen und Mahnungen unnötige Kosten.

Das Online-Formular für eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.


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