Gemeinsame Tonnennutzung

Wenn Nachbarn Müllgefäße gemeinsam nutzen, lassen sich unter Umständen Abfallgebühren sparen. Es ist allerdings erforderlich, dass alle beteiligten Grundstückseigentümer einen Antrag stellen und sie sich einheitlich für die Biotonne oder die Ermäßigung für Eigenkompostierung entscheiden.

Das Meldeformular, mit dem Sie auch die gemeinsame Tonnennutzung beantragen können, finden Sie hier.

Die fälligen Abfallgebühren werden von einem der Beteiligten erhoben. Hierfür ist die schriftliche Erklärung des Anschlusspflichtigen gegenüber dem Landkreis zur Zahlung notwendig. Den Kostenausgleich regeln die Nachbarn untereinander.

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