Bau- und Renovierungsabfälle

Als Bauabfälle gelten alle Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen. Hierzu zählen Bauschutt (z.B. Mauerwerk, Beton, Fliesen, Waschbecken, WC-Becken), unbelasteter Bodenaushub (z.B. Erde, Steine) und Baustellenabfälle (z.B. Baustyropor, Gipskartonplatten, Glasbausteine, Mineralwolle). Auch Gegenstände aus Metall (z.B. Armaturen, Heizkörper) und Holz (z.B. Bretter, Balken) sowie Verpackungsmaterialien (z.B. Styropor, Folien) können anfallen.
Der Bauherr spart mit der ordnungsgemäßen und getrennten Entsorgung der Bauabfälle Kosten – denn die vermischte Anlieferung ist teuer! - und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Grundsätzlich gilt, dass Bau- und Renovierungsabfälle nicht kostenlos als Sperrmüll, sondern nur gegen Gebühr angeliefert werden können.


Weiterführende Informationen


Entstehende Kosten

Die Entsorgung von Bau- und Renovierungsabfällen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der jeweiligen Abgabestelle.


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