Müllgefäße

Im Landkreis Bayreuth stehen folgende Müll- und Wertstoffbehälter zur Verfügung:

  • Restmülltonnen in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter sowie 1.100 Liter Restmüllcontainer, 
  • Biotonnen in den Größen 120 und 240 Liter,
  • Papiertonnen bzw. -container in den Größen 240 Liter bzw. 1.100 Liter.

Zudem wird von den Dualen Systemen eine Gelbe Tonne (240 Liter) zur Erfassung von Verkaufsverpackungen zur Verfügung gestellt.
Eine Beantragung der Gelben Tonne über unsere Meldeformulare ist nicht möglich, bitte wenden Sie sich dazu an die Rufnummern (0921) 9305 702 oder (0921) 9305 706.

Satzungsgemäßes Müllgefäßvolumen

Die vorgeschriebene Mindestgröße der Restmülltonne hängt von der auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personenzahl ab. Daher sollte man bei Geburten und Todesfällen oder bei Umzug bzw. Mieterwechsel, generell also immer dann, wenn sich die Anzahl der Personen ändert, prüfen, ob die Behältergröße angepasst werden sollte.
Für bis zu drei Personen ist mindestens das 60 l, für bis zu fünf Personen das 80 l und für bis zu sieben Personen das 120 l Restmüllgefäß vorgeschrieben. Pro angefangene 120 l Restmüllvolumen wird bei Bedarf eine 120 l Biotonne ohne gesonderte Gebühr zur Verfügung gestellt.
Das vorgeschriebene Mindestvolumen für Müllgefäße ist ausreichend, wenn das in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bayreuth verankerte Trenngebot für Wertstoffe beachtet wird. Das Trenngebot wird durch Stichprobenkontrollen der Müllgefäße überprüft. Wird dabei ein wiederholter Verstoß gegen das Trenngebot festgestellt, müssen Sie damit rechnen, dass das entsprechende Gefäß nicht mehr entleert wird.


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