Zuschuss Windelsack

Der Landkreis bezuschusst seit Januar 2013 auf Antrag Windelsäcke für Wickelkinder (ab Antragstellung bis zum 2. Lebensjahr) und inkontinente pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden. Für diese Personengruppen wird bei Erfüllung von bestimmten Kriterien und unter Vorlage entsprechender Nachweise ein Windelsack pro Monat (bei Wickelkindern also max. 24 Säcke) bezuschusst.

Grundvoraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz (der erziehungsberechtigten Person und des Kindes bzw. der pflegebedürftigen inkontinenten Person) im Landkreis Bayreuth ist und ein Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises Bayreuth besteht.

Um den Zuschuss zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie ein entsprechendes Formular online ausfüllen, die notwendigen Unterlagen (Kopie der Geburtsurkunde bzw. aktuelles ärztliches Attest, welches explizit die Inkontinenz bestätigt) beifügen und an das Landratsamt Bayreuth senden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung Ihrer Kostenbeteiligung (1 Euro/Sack). Einige Gemeinden übernehmen diese Kosten, bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Nach dem Geldeingang bzw. wenn Ihre Gemeinde die Kostenbeteiligung übernimmt, werden Ihnen die Gutscheine für Windelsäcke per Post zugesandt und können in den Gemeindeverwaltungen eingelöst werden.


Notwendige Unterlagen

  • Kopie der Geburtsurkunde (bei Wickelkindern)
  • Aktuelles ärztliches Attest, welches explizit die Inkontinenz bestätigt (bei inkontinenten pflegebedürftigen Personen)

Entstehende Kosten

Kostenbeteiligung in Höhe von 1 Euro/Sack.



Formulare und Merkblätter

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