Fachdienst Eingliederungshilfe

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche oder bei drohender seelischer Behinderung gemäß §35a SGB VIII
  • Das Jugendamt fungiert als Rehabilitationsträger, wenn die seelische Gesundheit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist
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