Hier finden Sie themenbezogene Formulare und Merkblätter.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Aufgaben
- ein Gesamtbild der Persönlichkeit des Beschuldigten erstellen
- Angebote der Jugendhilfe vermitteln
- dem Gericht notwendige, geeignete und angemessene Reaktionen vorschlagen
- Prognose / Bewährung empfehlen
- für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht empfehlen
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung