Rechtsaufsicht
Das Landratsamt Bayreuth ist Rechtsaufsichtsbehörde über
- die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden,
- die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis und
- die im Landkreis ansässigen Zweckverbände, wenn an diesen nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.
Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt insbesondere darin, die kommunalen Körperschaften
- bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen,
- die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken sowie
- rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen nötigenfalls zu beanstanden und zu korrigieren.
Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.