Motorsportliche Veranstaltungen

Anwendungsbereich

Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LStVG

Bei einer motorsportlichen Veranstaltung handelt es sich um eine öffentliche Vergnügung. Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn die Veranstaltung Wettkampfcharakter besitzt und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Einzureichende Unterlagen

Unterzeichneter Antrag mit folgenden Anlagen (genauere Ausführungen zu den Anlagen sind dem Antrag zu entnehmen)

  • Ausschreibung der Versammlung
  • Motorsportliche Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Bereitschaft, den erforderlichen Versicherungsschutz zu gewähren, einschließlich Unfallversicherungsschutz für Zuschauer analog § 29 StVO
  • Vereinbarung Grundstückseigentümer über die Überlassung des/der betroffenen Grundstücke
  • Streckenplan über den Verlauf der Fahrstrecke mit Angabe des Start- und Zielortes, Zahl und Einsatzorte der Ordner sowie der vorgesehenen Schutzmaßnahmen der Zuschauer
  • Erklärung Veranstalter über Freistellung der Behörden von allen Einzelansprüchen (Länder, Gemeindeverbände etc.)
  • Beschilderungsplan für die Sperrung der Sonderprüfungsstrecke und der Umleitungsstrecke (wenn erforderlich)
  • Strecken- und Zeitplan über den Verlauf der Fahrtroute (mit Karte im Maßstab von mindestens 1:200.000)

Die Anlagen 1 bis 6 sind ausnahmslos bei jedem Antrag einzureichen.

Kosten

Erlaubnis motorsportliche Veranstaltung: 100,00€